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Arbeitsplatz

Überwachung von Lärm am Arbeitsplatz

Lärm ist eines der am meisten übersehenen Risiken am Arbeitsplatz. Das Ignorieren dieser Gefahr kann zu Geldstrafen oder Strafverfolgung durch Organisationen wie die HSE in Großbritannien führen.

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Lärm ist eines der am meisten übersehenen Risiken am Arbeitsplatz. Die Nichtbeachtung dieser Gefahr kann zu Geldstrafen oder Strafverfolgung führen. Sie können auch von Anwälten für Personenschäden verklagt und um Entschädigung für lärmbedingte Gehörverluste ersucht werden.

 

Warum? Die Exposition gegenüber übermäßigen Lärmpegeln kann zu lärmbedingtem Hörverlust oder Tinnitus führen. Gehörschäden sind irreversibel, daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen schützen.

 

Die Durchführung einer Lärmrisikobewertung kann zunächst wie eine große Herausforderung erscheinen. Aus diesem Grund ist Cirrus Research hier, um Ihnen zu helfen, Antworten auf häufige Probleme wie “Habe ich ein Lärmproblem?” und “Was muss ich laut den Vorschriften tun?” zu finden.

Im Rahmen Ihrer Lärmüberwachung am Arbeitsplatz müssen Sie regelmäßige Lärmrisikobewertungen durchführen und Maßnahmen ergreifen, um eine übermäßige Lärmbelastung zu reduzieren.

 

Cirrus Research steht Ihnen bei jedem Schritt zur Seite, von der Auswahl des richtigen Schallpegelmessers oder Lärmdosimeters bis hin zu regelmäßigem Support. Alle unsere Lärmmessgeräte entsprechen den Lärmvorschriften am Arbeitsplatz und stellen sicher, dass Sie genaue Messungen durchführen.

Hier sind einige Top-Tipps zur Messung von Lärmbewertungen am Arbeitsplatz:

 

  1. Ermitteln Sie die Lärmquellen: Ermitteln Sie zunächst die Quellen von Lärm an Ihrem Arbeitsplatz. Auf diese Weise können Sie feststellen, welche Bereiche oder Prozesse gemessen werden müssen.
  2. Bestimmen Sie die Messorte: Sobald Sie die Lärmquellen identifiziert haben, legen Sie fest, wo die Messungen durchgeführt werden sollen. Dies beinhaltet in der Regel die Platzierung von Schallpegelmessern an verschiedenen Stellen am Arbeitsplatz.
  3. Messen Sie den Lärmpegel: Führen Sie Messungen mit Schallpegelmessern an den festgelegten Orten durch. Stellen Sie sicher, dass die Messungen unter normalen Arbeitsbedingungen durchgeführt werden.
  4. Berechnen Sie den durchschnittlichen Lärmpegel: Berechnen Sie den durchschnittlichen Lärmpegel für jeden Messort über einen bestimmten Zeitraum, z. B. einen 8-Stunden-Arbeitstag. Sie können einen integrierenden Schallpegelmesser wie den Optimus+ Red verwenden, um Ihnen zu helfen.
  5. Vergleichen Sie den Lärmpegel mit den Expositionsgrenzwerten: Vergleichen Sie den durchschnittlichen Lärmpegel mit den Expositionsgrenzwerten, die die TRLV Lärm festlegt. Wenn der Lärmpegel diese Grenzwerte überschreitet, müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung der Mitarbeiter zu verringern.
  6. Aufzeichnung und Meldung der Ergebnisse: Halten Sie Ihre Ergebnisse fest und melden Sie sie den zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen. Dies wird dazu beitragen, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärmpegel am Arbeitsplatz zu reduzieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
  7. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Lärmbewertungen: Lärmbewertungen sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass der Lärmpegel innerhalb akzeptabler Grenzwerte bleibt und dass neue Lärmquellen ermittelt und angegangen werden.

 

Denken Sie daran, dass Lärmbewertungen am Arbeitsplatz für den Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter unerlässlich sind. Wenn Sie diese Top-Tipps befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Lärmbewertungen am Arbeitsplatz genau, zuverlässig und effektiv sind.

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Überwachung von Lärm am Arbeitsplatz

Wählen Sie unsere empfohlenen Instrumente für die Lärmüberwachung am Arbeitsplatz
Personal Noise Dosimeter
doseBadge5

Das fortschrittliche doseBadge5bietet eine verbesserte Analyse von Lärmpegeln und Lärmfrequenzen für den ultimativen Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz.

Entspricht den IEC- und ANSI-Normen
Zugehörige dBLink-App für kabellosen Bluetooth-Betrieb
1:1 Oktavbänder für Gehörschutzberechnungen
Geplante Mess-Timer für reduzierte Fehler
Noise at Work Sound Level Meter
Optimus+ Rot

Der integrierte Schallpegelmesser Optimus+ Red ist als Gerät der Klasse 1 oder Klasse 2 erhältlich und eignet sich ideal für die Beurteilung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz.

Erfüllt die Norm IEC 61672-1:2013
Aufnahme von VoiceTag-Audionotizen
Integration von Lärmmessgeräten für die berufliche Beurteilung
Bis zu 32 GB Speicher für anspruchsvolle Messungen
Noise-activated Warning Sign
SoundSign Warnschild

Das SoundSign ist ein lärmaktiviertes Warnschild für den Einsatz in Umgebungen, in denen Sie Ihre Mitarbeiter warnen müssen, dass ein voreingestellter Geräuschpegel erreicht wurde.

Helles LED-Display zur Warnung der Mitarbeiter
Verfügbar in mehreren Sprachen und Designs
Vom Benutzer wählbare Triggerpegel von 40 dB(A) bis 114 dB(A)
Optionaler Datenlogger zur Aufzeichnung des Geräuschpegels
Häufig gestellte Fragen

Erfahren Sie mehr über die Lärmüberwachung am Arbeitsplatz

Wenn Sie mehr erfahren möchten, hilft Ihnen unser Team von Lärmexperten am Arbeitsplatz gerne weiter

Ob Sie ein Problem mit Lärm bei der Arbeit haben oder nicht, hängt davon ab, wie laut der Lärm ist und wie lange Sie ihm ausgesetzt sind.

Die Lärmbelastung ist eine Kombination aus Pegel und Zeit, und es ist gleichermaßen wichtig, beides zu berücksichtigen. Aus diesem Grund messen die von uns verwendeten Lärmmessgeräte den Lärm in Form eines zeitlich gewogenen Mittelwerts, der als Leq bezeichnet wird.

Als einfache Richtlinie müssen Sie wahrscheinlich etwas gegen Lärm tun, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Ist der Lärm die meiste Zeit des Arbeitstages störend – wie eine belebte Straße, ein Staubsauger oder ein überfülltes Restaurant?
  • Arbeiten Sie in einer lauten Branche, z. B. im Baugewerbe, im Abriss oder bei der Straßenreparatur? Holzbearbeitung; Kunststoffverarbeitung; Ingenieurwesen; Textilherstellung; allgemeine Herstellung; Schmieden, Pressen oder Stanzen; Herstellung von Papier oder Pappe; Konservierung oder Abfüllung; Gießereien?
  • Benutzen Mitarbeiter täglich mehr als eine halbe Stunde lang laute elektrische Werkzeuge oder Maschinen?
  • Gibt es Geräusche durch Stöße (z.B. Hämmern, Gesenkschmieden, pneumatische Schlagwerkzeuge etc.), Explosionsquellen wie Patronenwerkzeuge oder Zünder oder Pistolen?

 

Sie können auch einige schnelle Überprüfungen durchführen, indem Sie sich den Lärm anhören und sehen, wie Ihre Mitarbeiter miteinander kommunizieren:

  • Sind die Mitarbeiter einem Lärmpegel ausgesetzt, der es erforderlich macht, dass sie schreien, um mit jemandem zu sprechen, der 1 m entfernt ist? Der Geräuschpegel dürfte über 90 dB liegen.
  • Sind die Mitarbeiter einem Lärmpegel ausgesetzt, der es erforderlich macht, dass sie kurzschließen, um mit jemandem zu sprechen, der etwa 1 m entfernt ist? Der Geräuschpegel liegt hier wohl bei über 85dB.
  • Müssen Mitarbeiter ihre Stimme erheben, um ein normales Gespräch zu führen, wenn sie zumindest für einen Teil des Arbeitstages etwa 2 Meter voneinander entfernt sind? Der Geräuschpegel liegt hier wohl bei mehr als 80dB.

Die Vorschriften zur Bekämpfung von Lärm am Arbeitsplatz von 2005 verlangen von Arbeitgebern, Risiken für Gesundheit und Sicherheit durch Lärm am Arbeitsplatz zu verhindern oder zu verringern. Auch die Arbeitnehmer haben Pflichten gemäß den Verordnungen. Das Reglement verlangt von Ihnen als Arbeitgeber:

  • Bewerten Sie die Risiken für Ihre Mitarbeiter durch Lärm am Arbeitsplatz
  • Ergreifen Sie Maßnahmen, um die Lärmbelastung zu reduzieren, die diese Risiken mit sich bringt
  • Stellen Sie Ihren Mitarbeitern einen Gehörschutz zur Verfügung, wenn Sie die Lärmbelastung mit anderen Methoden nicht ausreichend reduzieren können
  • Stellen Sie sicher, dass die gesetzlichen Grenzwerte für die Lärmbelastung nicht überschritten werden
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, unterweisen Sie sie und schulen Sie sie
  • Führen Sie eine Gesundheitsüberwachung durch, wenn ein Gesundheitsrisiko besteht.

 

Die Verordnungen gelten nicht für:

  • Mitglieder der Öffentlichkeit, die bei ihren Tätigkeiten außerhalb der Arbeit Lärm ausgesetzt sind oder sich in Kenntnis der Sachlage dafür entscheiden, an laute Orte zu gehen;
  • Schwacher Lärm, der störend ist, aber keine Gefahr von Gehörschäden verursacht.

 

Arbeitgeber in der Musik- und Unterhaltungsbranche hatten bis zum 6. April 2008 Zeit, die Lärmschutzverordnung 2005 einzuhalten. Sie mussten weiterhin die Lärmschutzverordnung von 1989 einhalten, die die Verordnung von 2005 für alle anderen Arbeitsplätze ersetzte.

Die Lärmverordnung schreibt vor, dass Sie bei bestimmten Auslösewerten bestimmte Maßnahmen ergreifen müssen. Diese beziehen sich auf:

  • die Lärmbelastung Ihrer Mitarbeiter im Durchschnitt eines Arbeitstages oder einer Arbeitswoche; und
  • Der maximale Lärm (Spitzenschalldruck), dem Mitarbeiter an einem Arbeitstag ausgesetzt sind.

 

Die Werte sind:

  • niedrigere Auslösewerte:
    • täglicher LEP,d oder wöchentlicher LEP,w-Exposition von 80 dB;
    • Spitzenschalldruck (LCPeak) von 135 dB;
  • Obere Auslösewerte:
    • täglicher LEP,d oder wöchentlicher LEP,w-Exposition von 85 dB;
    • Spitzenschalldruck (LCPeak) von 137 dB.

 

Es gibt auch Lärmbelastungswerte, die nicht überschritten werden dürfen. Diese werden als Expositionsgrenzwerte bezeichnet. Die Expositionsgrenzwerte sind:

  • täglicher LEP,d oder wöchentlicher LEP,w-Exposition von 87 dB;
  • Spitzenschalldruck von (LCPeak) 140 dB.

Wenn Arbeitnehmer einem Lärm ausgesetzt sein können, der einen niedrigeren Auslösewert oder einen niedrigeren Auslösewert hat, muss der Arbeitgeber eine “angemessene und ausreichende Bewertung” des Risikos vornehmen, das von Lärm für die Gesundheit und Sicherheit dieser Arbeitnehmer ausgeht.

Eine Bewertung ist geeignet und ausreichend, wenn sie:

  • a) von einer Person erstellt wurde, die für die Ausführung der Aufgabe befähigt ist
  • b) auf Beratung und Informationen aus kompetenten Quellen beruht
  • c) erkennt, wo eine Gefährdung durch Lärm bestehen kann und wer wahrscheinlich betroffen sein wird
  • d) enthält eine zuverlässige Schätzung der Lärmbelastung Ihrer Mitarbeiter und einen Vergleich der Exposition mit den Auslösewerten und Grenzwerten
  • e) die Maßnahmen festlegt, die erforderlich sind, um Risiken und Expositionen zu beseitigen oder auf ein nach vernünftigem Ermessen mögliches Maß zu reduzieren
  • f) Identifizierung der Mitarbeiter, die einer Gesundheitsüberwachung unterzogen werden müssen, und ob Mitarbeiter einem besonderen Risiko ausgesetzt sind

 

Der Arbeitgeber sollte auch einen Aktionsplan mit einem realistischen Zeitplan für die Durchführung dieser Kontrollen erstellen.

Schließlich wird die Risikobewertung überprüft, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie nicht mehr gültig ist. So kann es z. B. zu einer erheblichen Änderung der Arbeit gekommen sein, auf die sich die Bewertung bezieht, da neue laute Maschinen installiert wurden, sich die Arbeitsabläufe geändert haben usw.

Im Allgemeinen sind die Zuständigkeiten/Kontrollen, die für die verschiedenen Auslösewerte und Grenzwerte erforderlich sind, wie folgt:

A) Wenn Beschäftigte einem Lärmpegel ausgesetzt sind, der dem unteren Auslösewert entspricht (ohne Berücksichtigung des Gehörschutzes):

  • Geeigneter Gehörschutz muss zur Verfügung gestellt werden
  • Information und Schulung müssen zur Verfügung gestellt werden
  • Gesundheitsüberwachung sollte gewährleistet werden, wenn ein Gesundheitsrisiko besteht

 

B) Wenn Beschäftigte einem Lärmpegel ausgesetzt sind, der dem oberen Auslösewert entspricht (ohne Berücksichtigung des Gehörschutzes):

  • Es muss ein Programm technischer und/oder organisatorischer Maßnahmen zur Verringerung der Lärmexposition aufgestellt und durchgeführt werden (diese Maßnahmen dürfen keinen Gehörschutz umfassen)
  • Kennzeichnung, Abgrenzung und Beschränkung des Zugangs zu Bereichen ist erforderlich; d.h. Ausweisung von Gehörschutzzonen
  • Die Bereitstellung und Verwendung von Gehörschutz ist obligatorisch
  • Gesundheitsüberwachung muss gewährleistet werden
  • Information und Schulung müssen zur Verfügung gestellt werden

 

C) Der Arbeitgeber darf nicht zulassen, dass ein Arbeitnehmer über die Expositionsgrenzwerte hinaus exponiert wird (Anm. unter Berücksichtigung des Gehörschutzes). Wenn diese Werte überschritten werden:

  • Sofortmaßnahmen zur Verringerung der Exposition sind erforderlich
  • Die Gründe für die Überexposition müssen durch eine Überprüfung des Programms der Bekämpfungsmaßnahmen angegangen werden. d.h. technische und organisatorische Kontrollen
  • die Angemessenheit des gelieferten Gehörschutzes und der Systeme, die sicherstellen, dass Lärmschutzmaßnahmen und Gehörschutz vollständig und ordnungsgemäß verwendet und gewartet werden.

“Bei Messungen zur Abschätzung der Lärmbelastung einer Person bei der Arbeit muss der äquivalente kontinuierliche A-bewertete Schalldruckpegel (LAeq) ermittelt werden, der den Lärm darstellt, dem die Person während des Arbeitstages ausgesetzt ist. Sie müssen auch den maximalen C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel oder die Pegel ermitteln, denen die Person ausgesetzt ist.”

Die in den Vorschriften beschriebenen Auslösepegel werden als tägliche (LEP,d) oder wöchentliche (LEP,w) Expositionswerte zusammen mit Spitzenschalldruckpegeln in dB angegeben. Ein Schallpegelmesser kann LEP,d oder LEP,w nicht direkt messen, da diese aus zwei anderen Parametern berechnet werden, die während der Messung aufgezeichnet werden. Diese sind:

  • Der äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel in Dezibel, der den Lärm darstellt, dem die Person während des Arbeitstages ausgesetzt ist. Dies ist allgemein als Leq bekannt und kann als LAeq oder LAeq,t angezeigt werden
  • Die Dauer, über die der Leq gemessen wird

 

Mit diesen Informationen können Sie den LEP nach der Formel berechnen, die in der Lärmschutzverordnung (Anhang 1 Teil 1 Absatz 1) angegeben ist. Sie sollten auch den maximalen C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel messen:

  • Dies wird normalerweise auf Ihrem Schallpegelmesser als Peak(C) dB oder LCPeak angezeigt
  • Vorschriftsmäßig sollte dies immer mit C-Bewertung gemessen werden

 

Mit diesen beiden Messungen für jede zu bewertende Aktivität können Sie die LEP,d- und ggf. die LEP,w-Werte berechnen.

Wenn Sie PSA oder Gehörschutz bereitstellen müssen, müssen Sie möglicherweise auch zusätzliche Werte wie den C-bewerteten Leq (LCeq) oder den Leq des Rauschens in Oktavbändern aufzeichnen. Diese Informationen können verwendet werden, um die Wirksamkeit von Gehörschutz zu beurteilen.

Die Optimus Red Schallpegelmesser können diese Funktionen zusätzlich zu den LAeq- und C-bewerteten Spitzenwerten bereitstellen.

Wie Sie diese Messungen durchführen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber in den meisten Fällen werden Lärmmessungen entweder mit einem Schallpegelmesser wie dem Optimus Red oder einem persönlichen Lärmdosimeter wie dem doseBadge durchgeführt.

Schallpegelmessgeräte

Ihr Schallpegelmesser sollte:

  • Mindestens messfähig sein
    • Äquivalenter Dauerschalldruckpegel (LAeq)
    • C-bewerteter Spitzenschalldruck (LCPeak)
  • Optional messfähig sein
    • C-Weighed Leq zur Auswahl von PSA nach der HML-Methode
    • Oktavband-Leq-Werte für die Auswahl der PSA nach der Oktavbandmethode
  • Erfüllen Sie mindestens die Anforderungen von
    • Klasse 2 der BS EN 61672-1:2003 (die aktuelle Norm für Schallpegelmesser oder
    • Typ 2 der BS EN 60804:2001 (die frühere Norm)

 

Sie sollten in der Lage sein, Ihren Schallpegelmesser mit einem akustischen Kalibrator zu kalibrieren, der mindestens die Anforderungen der Klasse 2 von BS EN 60942:2003 erfüllt.

Um sicherzustellen, dass Ihre Geräte korrekt kalibriert sind, sollten Sie keinen Schallpegelmesser und keinen akustischen Kalibrator verschiedener Hersteller verwenden, es sei denn, Sie haben sehr spezifische Informationen und Anweisungen, wie diese beiden Geräte zusammenarbeiten. Es ist möglich, große Fehler in der Kalibrierebene zu erzeugen, die nach Möglichkeit vermieden werden sollten.

Die Optimus Red Schallpegelmesser bieten all diese Funktionen und sind das ultimative Werkzeug für Lärmmessungen am Arbeitsplatz.

Lärmdosimeter oder persönliche Schallexpositionsmesser

Ein Lärmdosimeter kann sehr nützlich sein, um die Lärmexposition von Arbeitnehmern zu messen, die mobil sind, Fahrzeuge fahren, in Umgebungen arbeiten, in denen der Zugang schwierig ist oder in denen ihr Arbeitsmuster erheblich variiert und schwer vorherzusagen ist. Ein Lärmdosimeter sollte:

  • Messen Sie die LAeq- und LCPeak-Werte über die Messung
  • wie ein Schallpegelmesser vor und idealerweise nach jeder Messung kalibriert werden
  • erfüllen die Anforderungen von BS EN 61252:1997 (Beachten Sie, dass Lärmdosimeter keine Klassen- oder Typennummer haben)

 

Das doseBadge ist das ideale Lärmdosimeter für diese Art von Lärmmessungen.

Akustik-Kalibratoren

Ein akustischer Kalibrator sollte verwendet werden, um das Messgerät jeden Tag vor und nach Messungen zu überprüfen. Ein akustischer Kalibrator erzeugt einen Ton mit einem bestimmten Pegel und einer bestimmten Frequenz für ein bestimmtes Mikrofon.

Aus diesem Grund sollten Sie keinen akustischen Kalibrator und Schallpegelmesser verschiedener Hersteller verwenden, ohne einige sehr detaillierte und spezifische Informationen zu erhalten. Einige Schallpegelmesser verfügen möglicherweise über eine interne elektrische Kalibrierung. Beachten Sie, dass bei dieser Art der Kalibrierung nicht die Mikrofonkapsel überprüft wird, die der am häufigsten beschädigte Teil eines Geräuschmessgeräts ist.

Ihr akustischer Kalibrator sollte mindestens Klasse 2 der BS EN 60942:2003 erfüllen. Wir empfehlen einen CR:514 Akustikkalibrator der Klasse 2 für die Verwendung mit unseren Optimus-Schallpegelmessern der Klasse 2 und den CR:515 Akustikkalibrator der Klasse 1 für die Verwendung mit unseren Optimus-Schallpegelmessern der Klasse 1.

Das mit dem doseBadge gelieferte Lesegerät verfügt über einen akustischen Kalibrator, der diese Spezifikationen erfüllt.

Die Richtlinie 2003/10/EG über Lärm am Arbeitsplatz ist offiziell als “Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)” bekannt.

In der Richtlinie sind folgende Grenzwerte und Aktionswerte definiert:

  • a) Expositionsgrenzwerte: LEX,8h = 87 dB(A) bzw. LCpeak = 200 Pa;
  • b) obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LCpeak = 140 Pa;
  • c) niedrigere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LCpeak = 112 Pa.

 

Wo:

Der tägliche Lärmexpositionspegel (LEX,8h) ist der durchschnittliche Lärmexpositionspegel für einen nominellen 8-Stunden-Arbeitstag gemäß ISO 1999

Der Spitzenschalldruck (LCpeak) ist der Maximalwert des C-Frequenz-bewerteten momentanen Schalldrucks.

Die Mitgliedstaaten müssen dieser Richtlinie bis zum 15. Februar 2006 nachkommen. Ab dem 15. Februar 2006 kann jedoch eine zusätzliche Frist von fünf Jahren für die Grenzwerte für das Personal an Bord von Seeschiffen gelten. Und für die Musik- und Unterhaltungsbranche.

Die Mitgliedstaaten verfügen über eine Übergangszeit von höchstens zwei Jahren ab dem 15. Februar 2006 (d. h. insgesamt fünf Jahre), um dieser Richtlinie nachzukommen, sofern in der Zwischenzeit das bereits erreichte Schutzniveau beibehalten wird.

Seit August 1981 bestehen die OSHA-Lärmexpositionsnormen aus einem zweistufigen Programm, bei dem Gehörschutzmaßnahmen bei 85 dBA für einen 8-Stunden-Tag obligatorisch werden, aber praktikable technische oder administrative Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, wenn die Exposition 90 dBA übersteigt.

Gehörschutzprogramme – umfassen jährliche audiometrische Tests und die Bereitstellung von Gehörschutz.

Technische Steuerungen – umfassen die Reduzierung von Maschinengeräuschen durch Neukonstruktion, Austausch durch leisere Geräte oder durch Reduzierung der Geräuschübertragung auf dem Weg von der Quelle zum Empfänger.

Administrative Kontrollen – umfassen die Reduzierung der Lärmbelastung durch Begrenzung der Zeit, in der ein Mitarbeiter bestimmten Lärmpegeln ausgesetzt ist.

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