Lärmmessungen am Arbeitsplatz

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Lärmmessungen am Arbeitsplatz

Die Überwachung des berufsbedingten Lärms am Arbeitsplatz ist eines der am häufigsten übersehenen Risiken am Arbeitsplatz. Die Nichtbeachtung dieser Gefahr kann zu Geldstrafen oder Strafverfolgung führen. Sie können außerdem mit Klagen von Personenschadensanwälten rechnen, die Schadensersatz für lärmbedingten Hörverlust fordern.

Warum? Übermäßige Lärmbelastung kann zu Lärmschwerhörigkeit oder Tinnitus führen. Hörschäden sind irreversibel. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen schützen.

Die Durchführung einer Lärmrisikobewertung kann zunächst wie eine große Aufgabe erscheinen. Aus diesem Grund hilft Ihnen Cirrus Research dabei, Antworten auf häufige Fragen zu finden, wie etwa „Habe ich ein Lärmproblem?“ und „Was muss ich gemäß den Vorschriften tun?“

Schützen Sie Ihr Unternehmen

Im Rahmen Ihrer Lärmmonitoringaktivitäten am Arbeitsplatz müssen Sie regelmäßige Lärmrisikobewertungen durchführen und Maßnahmen zur Reduzierung übermäßiger Lärmbelastung ergreifen.

Cirrus Research unterstützt Sie bei jedem Schritt, von der Auswahl des richtigen Schallpegelmessers oder Lärmdosimeters bis hin zur fortlaufenden Unterstützung. Alle unsere Schallpegelmessgeräte entsprechen den Lärmschutzbestimmungen am Arbeitsplatz und gewährleisten, dass Sie genaue Messungen durchführen.

Hilfe zum Einstieg

Hier sind einige wichtige Tipps zur Bewertung der Lärmbelästigung am Arbeitsplatz

  1. Lärmquellen identifizieren: Beginnen Sie damit, die Lärmquellen an Ihrem Arbeitsplatz zu identifizieren. Auf diese Weise können Sie feststellen, welche Bereiche oder Prozesse gemessen werden müssen.
  2. Messorte festlegen: Wenn Sie die Lärmquellen identifiziert haben, legen Sie fest, wo die Messungen durchgeführt werden sollen. Dazu werden typischerweise Schallpegelmesser an verschiedenen Stellen am Arbeitsplatz aufgestellt.
  3. Lärmpegel messen: An den ermittelten Standorten Messungen mit Schallpegelmessgeräten durchführen. Stellen Sie sicher, dass die Messungen unter normalen Arbeitsbedingungen durchgeführt werden.
  4. Durchschnittlichen Lärmpegel berechnen: Berechnen Sie den durchschnittlichen Lärmpegel für jeden Messort über einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise einen 8-Stunden-Arbeitstag. Zur Unterstützung kann Ihnen ein integrierender Schallpegelmesser wie beispielsweise der Optimus+ Industrie dienen.
  5. Vergleichen Sie die Lärmpegel mit den Expositionsgrenzwerten: Vergleichen Sie die durchschnittlichen Lärmpegel mit den Grenzwerten, die in geltenden Lärmschutzverordnungen festgelegt sind. Wenn die Lärmpegel diese Grenzwerte überschreiten, müssen Sie Maßnahmen ergreifen, um die Lärmbelastung Ihrer Mitarbeiter zu verringern.
  6. Ergebnisse festhalten und berichten: Notieren Sie Ihre Ergebnisse und melden Sie sie den entsprechenden Personen in Ihrer Organisation. Dadurch wird sichergestellt, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Lärmpegel am Arbeitsplatz zu senken und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen.
  7. Lärmbewertungen regelmäßig überprüfen und aktualisieren: Lärmbewertungen sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass der Lärmpegel innerhalb akzeptabler Grenzen bleibt und dass neue Lärmquellen identifiziert und beseitigt werden.

 

Bedenken Sie, dass die Bewertung des Lärmpegels am Arbeitsplatz für den Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeitenden von entscheidender Bedeutung ist. Wenn Sie die folgenden Top-Tipps befolgen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Lärmbewertungen am Arbeitsplatz präzise, zuverlässig und effektiv sind.

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Lärmmessungen am Arbeitsplatz

Wählen Sie eines unserer empfohlenen Geräte für die Lärmüberwachung am Arbeitsplatz
doseBadge5 mit Überlagerung
doseBadge5

Das fortschrittliche doseBadge5  Lärmdosimeter bietet eine verbesserte Analyse von Lärmpegeln und Lärmfrequenzen für den ultimativen Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz.

Entspricht den IEC- und ANSI-Normen
Zugehörige dBLink-App für drahtlosen Bluetooth-Betrieb
Oktavbänder für Gehörschutzberechnungen
Geplante Mess-Timer zur Fehlerreduzierung
Optimus Industrie-Schallpegelmesser mit Overlay
Optimus+ Industrie

Der integrierende Schallpegelmesser Optimus+ Industrie ist als Gerät der Klasse 1 oder 2 erhältlich und eignet sich ideal für die Beurteilung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz.

Schnelleinstellungen für EU-, OSHA-, ACGIH- und MSHA-Normen
VoiceTag-Aufzeichnung von Audionotizen
Optionale Oktavbänder für NR- und NC- Berechnungen
Bis zu 32 GB Speicher für umfangreiche Messungen
SoundSign Lärmwarnschild
SoundSign Warnschild

Das SoundSign ist ein lärmaktiviertes Warnschild für den Einsatz in Umgebungen, in denen Sie Ihre Mitarbeitenden warnen müssen, dass ein voreingestellter Lärmpegel erreicht wurde.

Helle LED-Anzeige zur Warnung der Mitarbeiter
Erhältlich in mehreren Sprachen und Designs
Von Benutzer*innen wählbare Auslösepegel von 40 dB(A) bis 114 dB(A)
Optionaler Datenspeicher zur Aufzeichnung von Lärmpegeln
FAQs

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Ob Sie ein Problem mit Lärm am Arbeitsplatz haben oder nicht, hängt davon ab, wie laut der Lärm ist und wie lange Sie ihm ausgesetzt sind.

Die Lärmbelastung ist eine Kombination aus Pegel und Zeit, und es ist gleichermaßen wichtig, beide Faktoren zu berücksichtigen. Aus diesem Grund messen die von uns verwendeten Lärmmessgeräte den Lärm als zeitlich gewogenen Mittelwert, der als Leq bezeichnet wird.

Als einfache Richtlinie gilt, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft, müssen Sie wahrscheinlich etwas gegen den Lärm unternehmen:

  • Ist der Lärm während des Großteils des Arbeitstages störend – beispielsweise von einer belebten Straße, einem Staubsauger oder einem überfüllten Restaurant?
  • Arbeiten Sie in einer lauten Branche, z. B. im Baugewerbe, bei Abbruch- oder Straßenbauarbeiten, in der Holzverarbeitung, Kunststoffverarbeitung, im Maschinenbau, in der Textilherstellung, in der allgemeinen Fertigung, beim Schmieden, Pressen oder Stanzen, in der Papier- oder Kartonherstellung, in der Konserven- oder Flaschenabfüllung oder in Gießereien?
  • Benutzen Mitarbeitende täglich mehr als eine halbe Stunde lang laute Elektrowerkzeuge oder Maschinen?
  • Ist Lärm durch Stöße (z. B. Hämmern, Gesenkschmieden, pneumatische Schlagwerkzeuge usw.), explosive Quellen (z. B. Patronenschlüssel oder Zünder) oder Schusswaffen vorhanden?

 

Sie können auch einige schnelle Kontrollen durchführen, indem Sie auf den Lärm achten und beobachten, wie Ihre Mitarbeitenden miteinander kommunizieren:

  • Sind die Mitarbeitenden einem Lärmpegel ausgesetzt, der es erforderlich macht, dass sie schreien, um mit jemandem in einem Meter Entfernung zu sprechen? Dann liegt der Lärmpegel wahrscheinlich über 90 dB.
  • Sind die Mitarbeitenden einem Lärmpegel ausgesetzt, der es erforderlich macht, dass sie kurze Gespräche mit Personen in einer Entfernung von etwa einem Meter führen? Dann liegt der Lärmpegel hier vermutlich bei über 85dB.
  • Müssen Mitarbeitende zumindest während eines Teils des Arbeitstages ihre Stimme erheben, um ein normales Gespräch führen zu können, wenn sie etwa zwei Meter voneinander entfernt sind? Dann liegt der Lärmpegel vermutlich bei über 80dB.

In Deutschland regeln vor allem die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.7) den Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz. Diese Vorschriften setzen die EU-Richtlinie 2003/10/EG in nationales Recht um und geben verbindliche Grenzwerte und Schutzmaßnahmen vor. Allgemein gelten folgende Regeln zum Lärmschutz am Arbeitsplatz in Deutschland:

  • Unterer Auslösewert: 80 dB(A) – Gehörschutz bereitstellen
  • Oberer Auslösewert: 85 dB(A) – Gehörschutz verpflichtend
  • Expositionsgrenzwert: 87 dB(A) – maximal zulässige Belastung
  • Arbeitgeber müssen die Lärmbelastung beurteilen und dokumentieren
  • Ab 85 dB(A) müssen Lärmbereiche gekennzeichnet sein und Gehörschutz bereitgestellt und genutzt werden
  • Durchführung regelmäßiger Unterweisungen zu Lärmgefahren

 

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gelten nicht für alle Arbeitsplätze und Beschäftigungsarten. Ausgenommen sind:

  • Selbstständige und Personen an Arbeitsplätzen im privaten Haushalt
  • Arbeitsplätze im militärischen Bereich, Arbeitsplätze, die sich in Verkehrsmitteln befinden und landwirtschaftliche Arbeitsstätten

 

Diese Ausnahmen bestehen, weil für die genannten Bereiche oft besondere Arbeitsschutzregelungen existieren oder die Regelungen für stationäre Arbeitsplätze nicht praktisch umsetzbar wären.

Die Lärmschutzverordnung verpflichtet Sie, bei bestimmten Auslösewerten bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Diese beziehen sich auf:

  • die Lärmbelastung Ihrer Mitarbeiter im Durchschnitt eines Arbeitstages oder einer Arbeitswoche; und
  • der maximale Lärm (Spitzenschalldruck), dem die Arbeitnehmer an einem Arbeitstag ausgesetzt sind.

 

Die Werte sind:

  • niedrigere Auslösewerte:
    • tägliche LEP,d- oder wöchentliche LEP,w-Exposition von 80 dB;
    • Spitzenschalldruck (LCPeak) von 135 dB;
  • obere Auslösewerte:
    • tägliche LEP,d- oder wöchentliche LEP,w-Exposition von 85 dB;
    • Spitzenschalldruck (LCPeak) von 137 dB.

 

Es gibt auch Werte für die Lärmbelastung, die nicht überschritten werden dürfen. Diese werden als Expositionsgrenzwerte bezeichnet. Die Expositionsgrenzwerte sind:

  • tägliche LEP,d- oder wöchentliche LEP,w-Exposition von 87 dB;
  • Spitzenschalldruck von (LCPeak) 140 dB.

Besteht die Gefahr, dass die Arbeitnehmer einem Lärm ausgesetzt sind, der den unteren Auslösewert erreicht oder überschreitet, muss der Arbeitgeber eine "geeignete und ausreichende Bewertung" der von Lärm ausgehenden Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vornehmen.

Eine Bewertung ist geeignet und ausreichend, wenn sie:

  • a) von einer fachkundigen Person erstellt worden ist
  • b) sich auf Ratschläge und Informationen aus kompetenten Quellen stützt
  • c) feststellt, wo eine Gefahr durch Lärm besteht und wer wahrscheinlich betroffen sein wird
  • d) enthält eine zuverlässige Schätzung der Lärmbelastung Ihrer Mitarbeiter und einen Vergleich der Belastung mit den Auslösewerten und Grenzwerten
  • e) die Maßnahmen ermittelt, die erforderlich sind, um Risiken und Expositionen zu beseitigen oder auf ein vernünftigerweise durchführbares Maß zu reduzieren
  • f) Ermittlung der Arbeitnehmer, die einer Gesundheitsüberwachung unterzogen werden müssen, und Feststellung, ob bestimmte Arbeitnehmer einem besonderen Risiko ausgesetzt sind

 

Der Arbeitgeber sollte auch einen Aktionsplan mit einem realistischen Zeitplan für die Durchführung dieser Kontrollen erstellen.

Schließlich muss die Gefährdungsbeurteilung überprüft werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass sie nicht mehr gültig ist. Beispielsweise kann sich die Arbeit, auf die sich die Beurteilung bezieht, erheblich geändert haben, neue lärmintensive Maschinen wurden installiert, die Arbeitsabläufe haben sich geändert usw.

Im Allgemeinen sind bei den verschiedenen Expositionsauslösewerten und Grenzwerten folgende Zuständigkeiten/Kontrollen erforderlich:

A) Wenn die Arbeitnehmer Lärmpegeln ausgesetzt sind, die den unteren Auslösewert erreichen oder überschreiten (ohne Berücksichtigung des Gehörschutzes):

  • ein geeigneter Gehörschutz muss zur Verfügung gestellt werden
  • Es müssen Informationen und Schulungen angeboten werden.
  • eine Gesundheitsüberwachung sollte bei Gesundheitsrisiken vorgesehen werden

 

B) Wenn die Arbeitnehmer Lärmpegeln ausgesetzt sind, die den oberen Expositionsauslösewert erreichen oder überschreiten (ohne Berücksichtigung des Gehörschutzes):

  • ein Programm mit technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung muss erstellt und umgesetzt werden (diese Maßnahmen dürfen keinen Gehörschutz umfassen)
  • Kennzeichnung, Abgrenzung und Beschränkung des Zugangs zu Bereichen erforderlich ist, d. h. Ausweisung von Gehörschutzzonen
  • die Bereitstellung und Benutzung eines Gehörschutzes ist obligatorisch
  • die Gesundheitsüberwachung muss gewährleistet sein
  • Es müssen Informationen und Schulungen angeboten werden.

 

C) Der Arbeitgeber darf nicht zulassen, dass ein Arbeitnehmer über den Expositionsgrenzwerten (NB unter Berücksichtigung des Gehörschutzes) exponiert wird. Wenn diese Werte überschritten werden:

  • sofortige Maßnahmen zur Verringerung der Exposition erforderlich sind
  • die Gründe für eine übermäßige Exposition müssen durch eine Überprüfung des Programms der Kontrollmaßnahmen, d. h. der technischen und organisatorischen Kontrollen, beseitigt werden
  • die Angemessenheit des zur Verfügung gestellten Gehörschutzes und die vorhandenen Systeme, die sicherstellen, dass Lärmschutzmaßnahmen und Gehörschutz vollständig und ordnungsgemäß verwendet und gewartet werden.

“Wenn Sie Messungen durchführen, um die Lärmbelastung einer Person bei der Arbeit abzuschätzen, müssen Sie den äquivalenten kontinuierlichen A-bewerteten Schalldruckpegel (LAeq) ermitteln, der den Lärm darstellt, dem die Person während des Arbeitstages ausgesetzt ist. Sie müssen außerdem den oder die maximalen C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel ermitteln, denen die Person ausgesetzt ist.”

Die in den Vorschriften beschriebenen Auslösewerte werden als tägliche (LEP,d) oder wöchentliche (LEP,w) Expositionswerte sowie als Spitzenschalldruckpegel in dB angegeben. Ein Schallpegelmesser kann LEP,d oder LEP,w nicht direkt messen, da diese aus zwei anderen Parametern berechnet werden, die während der Messung aufgezeichnet werden. Diese sind:

  • Der äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel in Dezibel, der den Schall repräsentiert, dem die Person während des Arbeitstages ausgesetzt ist. Er wird allgemein als Leq bezeichnet und kann als LAeq oder LAeq,t angegeben werden.
  • Die Dauer, über die der Leq gemessen wird

 

Mit diesen Informationen können Sie den LEP,d nach der Formel in der Verordnung über Lärm am Arbeitsplatz (Anhang 1 Teil 1 Absatz 1) berechnen. Sie sollten auch den maximalen C-bewerteten Spitzenschalldruckpegel messen:

  • Dieser Wert wird normalerweise auf Ihrem Schallpegelmesser als Peak(C) dB oder LCPeak angezeigt.
  • Gemäß den Vorschriften sollte dies immer mit der C-Bewertung gemessen werden.

 

Mit diesen beiden Messungen für die verschiedenen zu bewertenden Tätigkeiten können Sie die LEP,d- und gegebenenfalls die LEP,w-Werte berechnen.

Wenn Sie PSA oder Gehörschutz bereitstellen müssen, müssen Sie möglicherweise auch zusätzliche Werte wie den C-bewerteten Leq (LCeq) oder den Leq des Lärms in Oktavbändern aufzeichnen. Diese Informationen können zur Beurteilung der Wirksamkeit des Gehörschutzes herangezogen werden.

Die Optimus+ Industrie Schallpegelmesser können diese Funktionen zusätzlich zu den LAeq- und C-bewerteten Spitzenwerten bereitstellen.

Wie Sie diese Messungen durchführen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, aber in den meisten Fällen werden Lärmmessungen entweder mit einem Schallpegelmesser wie dem Optimus+ Industrie oder ein persönliches Lärmdosimeter wie das doseBadge.

Schallpegelmessgeräte

Ihr Schallpegelmesser sollte:

  • Mindestens in der Lage sein, folgendes zu messen:
    • Äquivalenter Dauerschalldruckpegel (LAeq)
    • C-bewerteter Spitzenschalldruck (LCPeak)
  • Optional in der Lage sein, folgendes zu messen:
    • C-gewichteter Leq für die Auswahl von PSA nach der HML-Methode
    • Oktavband-Leq-Werte für die Auswahl von PSA nach der Oktavbandmethode
  • Mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
    • Klasse 2 der BS EN 61672-1:2003 (der aktuelle Standard für Schallpegelmesser) oder
    • Typ 2 der BS EN 60804:2001 (der frühere Standard)

 

Sie sollten in der Lage sein, Ihren Schallpegelmesser mit einem Akustikkalibrator zu kalibrieren, der mindestens die Anforderungen der Klasse 2 von BS EN 60942:2003 erfüllt.

Um sicherzustellen, dass Ihre Ausrüstung korrekt kalibriert ist, sollten Sie keinen Schallpegelmesser und keinen akustischen Kalibrator von verschiedenen Herstellern verwenden, es sei denn, Sie haben sehr genaue Informationen und Anweisungen, wie diese beiden Geräte zusammenarbeiten. Es ist möglich, große Fehler im Kalibrierungspegel zu erzeugen, die nach Möglichkeit vermieden werden sollten.

Die Optimus+ Industrie Schallpegelmesser bieten all diese Funktionen und sind das ultimative Werkzeug für Lärmmessungen am Arbeitsplatz.

Lärmdosimeter oder Personenlärmdosimeter

Ein Lärmdosimeter kann sehr nützlich sein, um die Lärmbelastung von Arbeitskräften zu messen, die mobil sind, Fahrzeuge führen, in schwer zugänglichen Umgebungen arbeiten oder deren Arbeitsmuster erheblich variieren und schwer vorherzusagen sind. Ein Lärmdosimeter sollte:

  • die LAeq- und LCPeak-Werte über den gesamten Messzeitraum messen
  • vor und idealerweise nach jeder Messung in gleicher Weise wie ein Schallpegelmesser kalibriert werden
  • die Anforderungen der Norm BS EN 61252:1997 erfüllen (zu beachten ist, dass Lärmdosimeter keine Klassen- oder Typennummer haben)

 

Die doseBadge ist das ideale Lärmdosimeter für diese Art von Lärmmessungen.

Akustische Kalibratoren

Mit einem akustischen Kalibrator sollte das Messgerät täglich vor und nach jeder Messung überprüft werden. Ein akustischer Kalibrator erzeugt für ein bestimmtes Mikrofon einen Ton mit einer bestimmten Lautstärke und Frequenz.

Aus diesem Grund sollten Sie einen akustischen Kalibrator und ein Schallpegelmessgerät verschiedener Hersteller nicht ohne sehr detaillierte und spezifische Informationen verwenden. Einige Schallpegelmesser verfügen möglicherweise über eine interne elektrische Kalibrierung. Beachten Sie, dass bei dieser Art der Kalibrierung nicht die Mikrofonkapsel überprüft wird, die der am häufigsten beschädigte Teil eines Schallpegelmessgeräts ist.

Ihr akustischer Kalibrator sollte mindestens Klasse 2 der BS EN erfüllen 60942:2003. Wir empfehlen einen CR:514 Akustischen Kalibrator der Klasse 2 zur Verwendung mit unseren Optimus-Schallpegelmessern der Klasse 2 und den CR:515 Akustischen Kalibrator der Klasse 1 zur Verwendung mit unseren Optimus-Schallpegelmessern der Klasse 1.

Das mit dem doseBadge gelieferte Lesegerät verfügt über einen akustischen Kalibrator, der diese Spezifikationen erfüllt.

Die Richtlinie über Lärm am Arbeitsplatz 2003/10/EC ist offiziell bekannt als die „Richtlinie 2003/10/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm)“.

In der Richtlinie werden die folgenden Grenz- und Aktionswerte definiert:

  • (a) Expositionsgrenzwerte: LEX,8h = 87 dB(A) bzw. LCpeak = 200 Pa;
  • (b) obere Auslösewerte: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LCpeak = 140 Pa;
  • (c) niedrigere Auslösewerte: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LCpeak = 112 Pa.

 

Dabei gilt:

Der tägliche Lärmbelastungspegel (LEX,8h) ist der durchschnittliche Lärmbelastungspegel für einen nominalen 8-Stunden-Arbeitstag gemäß ISO 1999.

Der Spitzenschalldruck (LCpeak) ist der Maximalwert des mit der Frequenz „C“ bewerteten momentanen Schalldrucks.

Die Mitgliedstaaten müssen dieser Richtlinie vor dem 15. Februar 2006 nachkommen. Hinsichtlich der Grenzwerte für Personal an Bord von Seeschiffen kann es jedoch ab dem 15. Februar 2006 eine Zusatzfrist von fünf Jahren geben. Und für die Musik- und Unterhaltungsbranche.

Die Mitgliedstaaten haben ab dem 15. Februar 2006 eine Übergangsfrist von höchstens zwei Jahren (d. h. insgesamt fünf Jahre), um dieser Richtlinie nachzukommen, vorausgesetzt, dass in der Zwischenzeit das bereits erreichte Schutzniveau beibehalten wird.

Seit August 1981 bestehen die OSHA-Lärmbelastungsstandards aus einem zweistufigen Programm, bei dem Gehörschutzmaßnahmen bei 85 dBA für einen 8-Stunden-Tag obligatorisch werden, aber durchführbare technische oder administrative Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind, wenn die Belastung 90 dBA übersteigt.

Programme zum Schutz des Gehörs – umfassen jährliche audiometrische Untersuchungen und die Bereitstellung von Gehörschutz.

Technische Kontrollen – umfassen die Reduzierung von Maschinenlärm durch Umgestaltung, Austausch durch leisere Geräte oder durch Reduzierung der Lärmübertragung auf dem Weg von der Quelle zum Empfänger.

Administrative Kontrollen - umfassen die Reduzierung der Lärmbelastung durch die Begrenzung der Zeit, in der Mitarbeitende bestimmten Lärmpegeln ausgesetzt ist.

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