Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge oder Angebote, Kostenvoranschläge oder Warenlieferungen des Herausgebers dieses Dokuments, Cirrus Research plc (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt), es sei denn, das Unternehmen stimmt schriftlich einer Änderung dieser Bedingungen zu. Jede Person, der eine Ausschreibung, ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag unterbreitet wird, die mit Waren beliefert wird oder mit der ein Vertrag geschlossen wird, wird im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet.

2. Angebote, Kostenvoranschläge und Schätzungen

Alle vom Unternehmen abgegebenen Angebote, Kostenvoranschläge und Schätzungen sind 60 Tage lang gültig und stellen unabhängig von ihrer Formulierung lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar und werden erst dann Bestandteil eines Vertrags, wenn das Unternehmen eine formelle Bestellung (das Angebot) angenommen hat.

3. Annullierung

Die vollständige oder teilweise Stornierung einer Bestellung durch den Kunden kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens und zu Bedingungen erfolgen, die das Unternehmen für alle Kosten entschädigen, die dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Bestellung und ihrer Stornierung entstehen. Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 15 % des Gesamtbestellwerts erhoben.

4. Kataloge und Preislisten

Die in Broschüren, Katalogen, Datenblättern, Preislisten und anderen Unterlagen enthaltenen Informationen dienen nur als allgemeine Richtlinie und gelten nicht als Bestandteil eines Vertrags, es sei denn, dies ist im Vertrag ausdrücklich festgelegt.

5. Leistung

Alle in Ausschreibungen, Kostenvoranschlägen, Angeboten, Verkaufsspezifikationen, Katalogen, Broschüren oder anderen Unterlagen enthaltenen Leistungsangaben basieren auf den Erfahrungen des Unternehmens und entsprechen den Ergebnissen, die das Unternehmen bei normalen Tests vernünftigerweise erwarten würde. Nur wenn im angenommenen Vertrag bestimmte Leistungskennzahlen ausdrücklich angegeben sind, ist das Unternehmen für die Lieferung der Waren gemäß dieser Spezifikation verantwortlich.

6. Lieferung

Die angegebenen Liefertermine sind nur Schätzungen und obwohl das Unternehmen sein Bestes tun wird, um den Lieferwunsch des Kunden zu erfüllen, kann das Unternehmen nicht für Lieferverzögerungen oder Verzögerungen bei der Abholung verantwortlich gemacht werden.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern in der entsprechenden Produktpreisliste nicht anders angegeben, gelten alle Preise ab Werk. Die Kosten für die Fabrik des Unternehmens sowie die Versand- und Verpackungskosten werden für jede Lieferung separat und zusätzlich berechnet. Ungeachtet der Annahme eines vom Kunden gemäß Klausel (2) dieses Dokuments gemachten Angebots durch das Unternehmen gilt für den vom Unternehmen für die Lieferung der in der Bestellung angeforderten Waren berechneten Preis der am Versanddatum geltende Preis, der in der Auftragsbestätigung des Unternehmens angegeben ist und in den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Preislisten des Unternehmens aufgeführt ist, unabhängig davon, ob diese veröffentlicht wurden oder nicht. Die Zahlung für alle vom Unternehmen gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen wird am Tag der Verfügbarkeit für den Versand oder die Abholung der Waren oder die Fertigstellung der Dienstleistungen fällig. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Rechnung angegeben und bei überfälligen Rechnungen werden Zinsen in Höhe von 3 % pro Kalendermonat berechnet. Alle gewährten Rabatte unterliegen der Zahlung innerhalb der Bedingungen des Unternehmens.

8. Preisberechnung

Falls das Unternehmen Waren mit Ursprung außerhalb des Vereinigten Königreichs liefert, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Preis der Waren zu ändern, falls sich der Wechselkurs zwischen dem Datum der Annahme der Bestellung durch das Unternehmen und dem Datum der Verfügbarkeit der Waren für den Versand oder die Abholung ändert. Der Wechselkurs ist das Verhältnis, das den Wert des Pfund Sterling gegenüber der Währung des Herkunftslandes der Waren definiert.

9. Eigentums- und Gefahrenübergang

Das Risiko an den Waren geht von der Gesellschaft auf den Kunden über, wenn die Waren an den Standort des Kunden geliefert oder vom Standort der Gesellschaft durch den Kunden abgeholt werden. Bei Waren, die für den Versand ins Ausland bestimmt sind, geht die Gefahr über, wenn die Waren das Firmengelände verlassen. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmens.

10. Ansprüche wegen Nichtlieferung, Transportschäden usw.

Bei Waren, die von den Geschäftsräumen des Unternehmens an einen Bestimmungsort in Deutschland versandt werden und bei denen der Vertragspreis eine kostenlose Lieferung beinhaltet, repariert oder ersetzt das Unternehmen kostenlos Waren, die während des Transports beschädigt wurden, sofern der Spediteur und das Unternehmen innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung über einen solchen Schaden informiert werden. Erfolgt keine solche Benachrichtigung, gelten die Waren als unbeschädigt geliefert, unabhängig von ihrem tatsächlichen Zustand oder ihrer tatsächlichen Beschaffenheit. Bei Waren, die für den Versand ins Ausland bestimmt sind oder direkt zum Kunden transportiert werden, ohne das Betriebsgelände des Unternehmens zu durchlaufen, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Waren während des Transports zu versichern, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich und auf Kosten des Kunden darum gebeten. Reklamationen wegen Nicht-Erhalt, Transportschäden oder mangelhafter Qualität werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich erfolgen.

11. Garantien

(a) Waren. Wenn von dem Unternehmen hergestellte Waren nach Ansicht des Unternehmens innerhalb der Garantiezeit (gemäß Definition in der Produktliteratur), die ab dem Datum des Versands oder der Abholung im Werk des Unternehmens gilt, ausschließlich aufgrund von Konstruktions-, Verarbeitungs- oder Materialfehlern ausfallen, wird das Unternehmen diesen Fehler durch Ersatz oder Reparatur beheben. Jeder Ersatz, der vom Firmengelände versandt wird, wird ab Werk der Firma kostenlos geliefert. Die Ersatzwaren werden für die Zwecke dieser Garantie so behandelt, als wären sie zum gleichen Zeitpunkt wie die Erstausrüstung vom Werk des Unternehmens versandt oder abgeholt und am Standort des Kunden installiert worden. Bei Waren, die nicht vom Unternehmen hergestellt wurden, bietet das Unternehmen keine Garantie, wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, zugunsten des Kunden eine Garantie durchzusetzen, auf die das Unternehmen gegenüber dem Hersteller Anspruch hat, sofern es zu seiner Zufriedenheit entschädigt wird.

(b) Reparaturen. Bei einem Ausfall oder Defekt von Waren während der hierin festgelegten angemessenen Garantiezeit hat der Kunde das Unternehmen oder seinen akkreditierten Vertreter unverzüglich über die Art des Ausfalls oder Defekts zu informieren, der den Kunden umgehend darüber informiert, wie mit dem Ausfall oder Defekt umzugehen ist. Bis zum Erhalt solcher Anweisungen vom Unternehmen oder seinem bevollmächtigten Vertreter darf der Kunde nicht versuchen, die Waren zu reparieren oder zu verwenden. Nach Erhalt solcher Anweisungen darf der Kunde die Arbeiten an den Waren oder deren Verwendung nur in strikter Übereinstimmung mit den ausdrücklichen Anweisungen des Unternehmens oder seines bevollmächtigten Vertreters durchführen. Wenn nach Ansicht des Unternehmens oder seines akkreditierten Vertreters die fehlerhaften Waren oder Teile davon zur Reparatur an das Werk des Unternehmens zurückgesendet werden können, wird das reparierte Teil ab Werk des Unternehmens kostenlos geliefert. Wenn es nach Ansicht des Unternehmens oder seines akkreditierten Vertreters erforderlich ist, dass der Servicetechniker des Unternehmens einen Austausch oder eine Reparatur vornimmt, werden die Arbeiten für den Kunden kostenlos durchgeführt, der Kunde ist jedoch für die Reise- und Unterbringungskosten des Technikers sowie für eine angemessene Aufwandsentschädigung verantwortlich. Wenn der Servicetechniker des Unternehmens auf Wunsch des Kunden eine Reparatur oder einen Austausch durchführt, die bzw. der nach Ansicht des Unternehmens durch Rücksendung der Waren durch den Kunden an das Unternehmen hätte durchgeführt werden können, hat der Kunde zusätzlich zu den Reise- und Unterbringungskosten des Technikers und einer angemessenen Aufwandsentschädigung eine Gebühr für die Arbeitsleistung zu den derzeit geltenden Sätzen zu zahlen.

(c) Vorrangige Garantiebedingungen Die vorstehenden Garantien gelten unter folgenden Bedingungen:

I. Das Unternehmen muss davon überzeugt sein, dass die Waren nur gemäß der in der entsprechenden Bedienungsanleitung beschriebenen Zwecke verwendet wurden.

II. Die Waren wurden ordnungsgemäß betrieben und gemäß den anerkannten Regeln der Technik und der entsprechenden Bedienungsanleitung gewartet.

III. Der Kunde gibt dem Unternehmen (dem diese gehören) alle im Rahmen der Garantie ersetzten Geräte zurück.

(d) Ausschluss. Die Bereitstellung dieser Bedingung begründet die alleinigen Rechte des Kunden im Falle eines Ausfalls von Waren oder eines ihrer Bestandteile und hat den vollständigen Ausschluss aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Erklärungen oder Gewährleistungen, ob gesetzlich oder anderweitig, zur Folge. Sofern hierin nicht ausdrücklich erwähnt, haftet das Unternehmen nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, unabhängig davon, wie diese entstehen.

(e) Erweiterte Gewährleistung Das Unternehmen bietet erweiterte Gewährleistungsbedingungen, die über die oben genannten hinausgehen, und die Bedingungen der erweiterten Gewährleistung werden separat aufgeführt.

12. Rückgabe von Waren

Alle an das Unternehmen zurückgesendeten Waren müssen ordnungsgemäß adressiert, frachtfrei und gemäß den Anweisungen des Unternehmens korrekt verpackt sein. Waren, die ordnungsgemäß auf Kundenbestellung geliefert wurden, werden unter keinen Umständen zur Rücksendung angenommen.

13. Weiterverkauf durch den Kunden

Sollte der Kunde über vom Unternehmen gelieferte Waren verfügen, ist eine zu diesem Zeitpunkt gültige Garantie nicht auf eine andere Partei übertragbar.

14. Anwendbares Recht

Der Vertrag ist in jeder Hinsicht nach englischem Recht zu gestalten und zu erfüllen, und jede Partei erklärt sich damit einverstanden, sich der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte zu unterwerfen.

15. Ergänzende Bedingung bei Verträgen, die die Inbetriebnahme umfassen

(a) Wenn der Kunde die Installation und/oder Inbetriebnahme von Waren am Standort des Kunden wünscht, ist das Unternehmen bereit, einen separaten Vertrag über die Erbringung solcher Arbeiten oder Dienstleistungen abzuschließen. Die Installation besteht nur aus dem Anschluss von Waren an bestehende Wasser-, Luft-, Strom- oder andere grundlegende Einrichtungen und umfasst unter keinen Umständen die Bereitstellung, Erweiterung oder Änderung solcher grundlegender Einrichtungen, für die der Kunde gemäß den Empfehlungen des Unternehmens verantwortlich ist. Die Inbetriebnahme umfasst die Einrichtung der Waren und den Nachweis, dass sie gemäß einer von beiden Parteien schriftlich vereinbarten Testspezifikation funktionieren. Das Unternehmen wird unter keinen Umständen einen Auftrag zur Inbetriebnahme annehmen, der die Einhaltung einer Testspezifikation erfordert, die strenger ist als die veröffentlichte Leistungsspezifikation seiner Geräte, oder einen Auftrag zur Inbetriebnahme von Geräten, die nicht vom Hersteller des Unternehmens stammen oder nicht vom Unternehmen verkauft werden. Unter diesen Umständen wird das Unternehmen nur den Nachweis erbringen, dass die einzelnen vom Unternehmen gelieferten Artikel den jeweiligen veröffentlichten Spezifikationen entsprechen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Artikel, die nicht vom Unternehmen hergestellt oder verkauft werden, aber dazu bestimmt sind, mit Waren, die vom Unternehmen hergestellt oder verkauft werden, als Teil eines Systems zu funktionieren, um Arbeiten in der vom Kunden gewünschten Weise auszuführen, und dass sie, wenn sie mit Waren verbunden werden, die vom Unternehmen hergestellt oder verkauft werden, dem Kunden die von ihm geforderte Leistungsspezifikation bieten.

(b) Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bei der Inbetriebnahme von Geräten Wenn der Vertrag die Beauftragung durch das Unternehmen umfasst, gilt das Risiko an den Waren erst dann als vom Unternehmen auf den Kunden übergegangen, wenn eines der folgenden Daten eintritt:

I. das Datum des Abschlusses der Inbetriebnahme;

II. das Datum des Abschlusses von Tests, die als Teil der Beauftragung vereinbart wurden;

III. das Datum, das einen Kalendermonat nach der ersten Nutzung der Waren durch den Kunden liegt.

Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs der Ware auf den Kunden wird nicht durch Hinzufügungen oder geringfügige Auslassungen oder durch Mängel verzögert, die die Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Nutzung der Waren durch den Kunden in irgendeiner Weise vor Abschluss der Inbetriebnahme oder der Abnahmetests gilt als vollständige Anerkennung der vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen des Unternehmens sowohl aus dem Inbetriebnahmevertrag als auch aus dem ursprünglichen Vertrag, in dem die Lieferung der Waren vereinbart wurde, durch den Kunden.

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